Ab dem 35. Lebensjahr kann die Gesundheitsuntersuchung zulasten der GKV alle drei Jahre durchgefĂŒhrt werden. âUntersuchung zur Identifikation von Gesundheitsgefahren und frĂŒhzeitiger Erkennung gĂ€ngiger Krankheiten, vor allem im Bereich Herz-Kreislauf, Nierenleiden und Diabetes mellitus sind dabei zielfĂŒhrend.
Dabei sollte routinemĂ€Ăig die Bestimmung des NĂŒchtern-Blutzuckerwertes gemessen werden. Bei Werten > 100 mg% sollte der NĂŒchtern-Blutzucker-Wert ĂŒberprĂŒft werden und der HbA1c bestimmt werden.


