Ab dem 35. Lebensjahr kann die Gesundheitsuntersuchung zulasten der GKV alle drei Jahre durchgefĂŒhrt werden. ‍Untersuchung zur Identifikation von Gesundheitsgefahren und frĂŒhzeitiger Erkennung gĂ€ngiger Krankheiten, vor allem im Bereich Herz-Kreislauf, Nierenleiden und Diabetes mellitus sind dabei zielfĂŒhrend.

Dabei sollte routinemĂ€ĂŸig die Bestimmung des NĂŒchtern-Blutzuckerwertes gemessen werden. Bei Werten > 100 mg% sollte der NĂŒchtern-Blutzucker-Wert ĂŒberprĂŒft werden und der HbA1c bestimmt werden.

  • Geschlecht: Frauen und MĂ€nner

  • Alter: 18 bis 34 Jahre bzw. ab 35 Jahren

  • HĂ€ufigkeit: alle 3 Jahre